Presse:

Grafik: Presse Presseerklärung:
fab: Selbstbestimmung durch Bundesteilhabegesetz verbessern


Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai fordert der Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter (fab) die Verbesserung der Selbstbestimmung behinderter Menschen durch die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes. Es könne nicht länger sein, dass behinderte Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, arm gemacht werden, in dem sie nur 2.600 Euro ansparen dürfen. Deshalb nehmen auch VertreterInnen des fab bei der bundesweiten Demonstration „Ohne Bundesteilhabegesetz keine Inklusion“ am 5. Mai in Berlin teil.

„Behinderte Menschen und ihre Angehörigen dürfen nicht länger arm gemacht werden. Die Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen muss endlich abgeschafft werden. Die Unterstützung behinderter Menschen muss daher aus der Sozialhilfe herausgelöst und im Sozialgesetzbuch IX verankert werden“, erklärte Ottmar Miles-Paul vom Vorstand des fab. Mit dem neuen Gesetz müsse zudem ein bedarfsdeckender und bundeseinheitlicher Nachteilsausgleich in Form eines Bundesteilhabegeldes für behinderte Menschen geschaffen werden.
„Mit dem neuen Gesetz muss die Vorfahrt für die Inklusion geschaffen werden. Unterstützungsleistungen für behinderte Menschen müssen am Prinzip der Inklusion ausgerichtet werden. Alternativen zu Werkstätten für behinderte Menschen müssen gefördert und Türen für ein Leben Daheim statt im Heim mitten in der Gemeinde gezielt geöffnet werden“, fordert Ottmar Miles-Paul.

Zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen führt der fab auch in Kassel eine Reihe von Veranstaltungen zur Inklusion durch, die von der Aktion Mensch gefördert werden. Nähere Informationen gibt’s auf der Internetseite des fab www.fab-kassel.de unter Aktuelles.


02.05.2014