Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen am
5. Mai fordert der Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter (fab)
die Verbesserung der Selbstbestimmung behinderter Menschen durch die Schaffung
eines Bundesteilhabegesetzes. Es könne nicht länger sein, dass behinderte
Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, arm gemacht werden,
in dem sie nur 2.600 Euro ansparen dürfen. Deshalb nehmen auch VertreterInnen
des fab bei der bundesweiten Demonstration „Ohne Bundesteilhabegesetz
keine Inklusion“ am 5. Mai in Berlin teil.
„Behinderte Menschen und ihre Angehörigen dürfen nicht länger arm gemacht
werden. Die Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte
Menschen muss endlich abgeschafft werden. Die Unterstützung behinderter
Menschen muss daher aus der Sozialhilfe herausgelöst und im Sozialgesetzbuch
IX verankert werden“, erklärte Ottmar Miles-Paul vom Vorstand des
fab. Mit dem neuen Gesetz müsse zudem ein bedarfsdeckender und bundeseinheitlicher
Nachteilsausgleich in Form eines Bundesteilhabegeldes für behinderte
Menschen geschaffen werden.
„Mit dem neuen Gesetz muss die Vorfahrt für die Inklusion geschaffen
werden. Unterstützungsleistungen für behinderte Menschen müssen
am Prinzip der Inklusion ausgerichtet werden. Alternativen zu Werkstätten
für behinderte Menschen müssen gefördert und Türen für
ein Leben Daheim statt im Heim mitten in der Gemeinde gezielt geöffnet
werden“, fordert Ottmar Miles-Paul.
Zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen
führt der fab auch in Kassel eine Reihe von Veranstaltungen zur Inklusion
durch, die von der Aktion Mensch gefördert werden. Nähere Informationen
gibt’s auf der Internetseite des fab www.fab-kassel.de unter Aktuelles.
02.05.2014