HNA, zwischen Gründung 1987 und 1990
Mit Beginn des neuen Jahres ist es endlich soweit: Auch in Kassel gibt es jetzt ein neues Angebot für Behinderte, das ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglichen soll. Der Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter (fab e.V.), eine von Behinderten gegründete Selbsthilfeorganisation, stellt ab sofort Helfer für Probleme im täglichen Leben zur Verfügung. Wer Hilfen beim Aufstehen oder Zubettgehen, bei häuslichen Verrichtungen, Einkauf, Spazierengehen, Begleitung zur Arbeit oder in der Freizeit benötigt oder als Blinder einen Vorleser, als Gehörloser eine Kommunikationshilfe oder sonstiges benötigt, kann sich an den Verein wenden. Pflegerische Hilfen, soweit sie nicht eine fachspezifische Ausbildung erfordern, alle praktischen Hilfen und Begleitung bei allen notwendigen Wegen können von den Helfern des fab wahrgenommen werden.
Diese sind keine ausgebildeten Fachpflegekräfte, sondern Laienhelfer, die in Einführungslehrgängen auf ihre neue Aufgabe vorbereitet wurden. Dies hat nach den Erfahrungen auch in anderen Städten der Bundesrepublik nach Auskunft des Vereins den Vorteil, daß der einzelne Behinderte selbst bestimmen kann, welche Hilfen geleistet werden sollen und in welcher Weise. Medizinische Fachpflege kann deshalb aber nicht übernommen werden.
Zwei Prinzipien sind den Mitarbeitern des fab - zur Zeit zwei ABM-Kräfte und einige Prakti-kanten - besonders wichtig: Erstens wollen sie sich mit ihren Pflegeeinsätzen an den Bedürfnissen des einzelnen orientieren, der Behinderte selbst bestimmt die Art und den zeitlichen Umfang der Hilfe, der Hilfsdienst stellt hierfür die Leute zur Verfügung. Hierin sehen sie auch einen wesentlichen Unterschied zum Heim, in dem sich die Hilfe oft am Dienstplan statt an den Bedürfnissen der Behinderten orientiert und zu herkömmlichen Hilfsdiensten, die oft nur zeitlich begrenzt - meist bis zum frühen Abend - ihre Hilfen anbieten.
Und zweitens sollen die Helfer für ihre Einsätze eine angemessene Bezahlung erhalten. So soll sichergestellt werden, daß der Behinderte auch tatsächlich einen Anspruch auf die Hilfe hat und nicht nur vom guten Willen des Helfers abhängig ist. Wer die Kosten der notwendigen Pflege und Hilfe nicht selbst aufbringen kann, hat in aller Regel einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den zuständigen Sozialleistungsträger. Bei der Antragstellung etc. kann der Verein bei Bedarf Hilfestellung leisten.
Der fab will seine Helfer auch zur Unterstützung von Eltern behinderter Kinder einsetzen, in der Urlaubsvertretung und in sonstigen Fällen der Unterstützung familiärer Pflege. Das zeitlich flexible Angebot des Helfereinsatzes ermöglicht alle nur denkbaren Unterstützungsmöglichkeiten. Schließlich bietet der fab e. V. für alle Behinderten einen umfassenden Beratungsdienst an. Ab sofort kann sich jeder mit allen Fragen an den Verein wenden, die mit Behinderung zusammenhängen.
Wer die Angebote des Vereins in Anspruch nehmen will, wende sich an den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter, fab e. V., Weinbergstraße 1, 3500 Kassel, Telefon 0561/18667. Die Beratungsstelle ist montags bis donnerstags von 9 bis 12.30 Uhr (und nach Vereinbarung) geöffnet.